Unternehmensbewertung nach IDW S 1 – vom Wirtschaftsprüfer Nachvollziehbar. Unabhängig.
Belastbar.
- Bestellter Wirtschaftsprüfer seit 2016
- Bewertung nach IDW S 1 i.d.F. 2026
- Mitglied in WPK und IDW
- Gesetzliche Verschwiegenheit (§ 43 WPO)
Kostenlose Ersteinschätzung
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Sie erhalten eine Rückmeldung zu Vorgehen, Bewertungsumfang und Honorarrahmen – vertraulich und in der Regel innerhalb von einem Werktag.
Wofür Sie einen belastbaren Unternehmenswert brauchen
Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
Wer ins Ausland zieht und Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält, kann nach § 6 AStG auf die stillen Reserven Steuern zahlen, ohne die Anteile verkauft zu haben. Gleiches kann bei Schenkung oder Vererbung an im Ausland ansässige Personen gelten. Maßgeblich ist der gemeine Wert der Anteile.
Bewertung frühzeitig vor dem Wegzug, abgestimmt mit Ihrer Steuerberatung.
Erbschaft- & Schenkungsteuer
Bewertung von Unternehmensanteilen zum gemeinen Wert, etwa wenn das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz zu einem unangemessenen Wert führt und ein davon abweichender Wert nachgewiesen werden soll.
Auch zur Planung von Übertragungen in der Unternehmensnachfolge.
Erbe & Pflichtteil
Bewertung von Unternehmensanteilen im Nachlass, etwa zur Berechnung von Pflichtteilsansprüchen oder zur Erbauseinandersetzung unter Miterben.
Häufig mit Stichtag in der Vergangenheit und streitiger Ausgangslage.
Scheidung & Zugewinn
Ermittlung des Werts einer Unternehmensbeteiligung zum Anfangs- und Endvermögen für den Zugewinnausgleich.
Bewertung zu zwei Stichtagen, abgestimmt mit Ihrer anwaltlichen Vertretung.
Gesellschafteraustritt & Abfindung
Abfindungsbewertung bei Ausscheiden, Kündigung oder Ausschluss eines Gesellschafters, unter Würdigung der gesellschaftsvertraglichen Klauseln.
Für GmbH, GmbH & Co. KG und GbR.
Gesellschaftereintritt & Finanzierungsrunde
Bewertung beim Eintritt neuer Gesellschafter oder Investoren, etwa zur Herleitung der Pre-Money-Bewertung, des Ausgabebetrags und des Aufgelds bei einer Kapitalerhöhung.
Für etablierte Unternehmen ebenso wie für Start-ups und Scale-ups.
ESOP, VSOP & Hurdle Shares
Bewertung von Unternehmen und Anteilen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in Start-ups und Scale-ups, z. B. zur Festlegung der Hurdle oder als Grundlage für die lohnsteuerliche Behandlung (u. a. § 19a EStG).
Abgestimmt mit Ihrer steuerlichen und rechtlichen Beratung.
Nachfolge, Kauf & Verkauf
Wertermittlung als Grundlage für Kaufpreisverhandlungen und Nachfolgeregelungen, auf Wunsch mit Due Diligence.
Als Gutachten, Stellungnahme oder Wertberechnung, je nach Zweck.
Konzern- & Bilanzierungszwecke
Werthaltigkeitstests von Beteiligungen im Jahresabschluss (IDW RS HFA 10), Kaufpreisallokation nach Unternehmenserwerben (HGB und IFRS) sowie Bewertungen bei Umstrukturierungen und Sacheinlagen.
Mit Prüfererfahrung aus Abschluss- und Konzernabschlussprüfungen.
In drei Schritten zum Unternehmenswert
Vom ersten Gespräch bis zum fertigen Ergebnis haben Sie einen festen Ansprechpartner. Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, was als Nächstes passiert und was es kostet.
Ersteinschätzung und Angebot
In einem kostenlosen Gespräch klären wir Anlass, Stichtag und Datenlage. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Zeitplan und Honorar.
Analyse und Bewertung
Wir analysieren die Jahresabschlüsse, beurteilen die Planung auf Plausibilität, leiten den Kapitalisierungszinssatz ab und ermitteln den Unternehmenswert.
Ergebnis und Erläuterung
Sie erhalten ein Gutachten, eine Stellungnahme oder eine Wertberechnung, je nach vereinbarter Funktion. Wir erläutern das Ergebnis Ihnen, Ihren Beratern oder der Gegenseite.
Ihr Ansprechpartner: Christoph Diener
Bei DNR beraten wir Unternehmer und Gesellschafter persönlich. Von der Ersteinschätzung bis zum fertigen Gutachten haben Sie mit Christoph Diener einen festen Ansprechpartner.
- Wirtschaftsprüfer für den Mittelstand zuvor rund sieben Jahre bei PwC
- Abschlussprüfung, Konzernabschlüsse und Unternehmensbewertung
- Dozent für HGB- und IFRS-Rechnungslegung (Audfit Akademie, iba)
- Prüfer für Qualitätskontrolle
Aus der Praxis
Anonymisierte Beispiele aus unserer Bewertungspraxis.
Wegzugsbesteuerung: Holding mit vier operativen Gesellschaften
Unternehmensbewertung einer Holdingstruktur im Event- und Venue-Sektor im Zusammenhang mit einer drohenden Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG.
Gesellschafteraustritt: Abfindung in einer Immobilien-GbR
Bewertung nach IDW S 1 für das Ausscheiden eines Gesellschafters, in zwei Varianten mit und ohne Abzug latenter Steuern als Grundlage für die Einigung.
Hurdle Shares: Start-up im Produktionsbereich
Bewertung eines Start-ups im Produktionsbereich als Grundlage für die Ausgabe von Hurdle Shares.
Häufige Fragen zur Unternehmensbewertung
Was kostet eine Unternehmensbewertung?
Das Honorar hängt vom Anlass, der Größe und Struktur des Unternehmens, der Datenlage und dem gewünschten Umfang ab. Eine Wertberechnung als Berater ist deutlich weniger aufwendig als ein Gutachten als neutraler Gutachter. Nach der kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie ein schriftliches Angebot.
Wie lange dauert die Bewertung?
Ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen in der Regel vier Wochen. Bei Fristen, etwa in laufenden Verfahren, vor einem Wegzug oder vor einer Finanzierungsrunde, sprechen wir den Zeitplan vorab ab.
Ist das Gutachten gerichtsfest?
Kein Gutachter kann zusagen, wie ein Gericht entscheidet. Ein Gutachten nach IDW S 1 folgt jedoch dem Standard, den Gerichte in Familien-, Erb- und Gesellschaftsrechtsstreitigkeiten regelmäßig heranziehen, und legt alle Annahmen offen. Das erleichtert die Prüfung durch Gericht und Gegenseite.
Gutachten, Stellungnahme oder Wertberechnung – was brauche ich?
Das hängt vom Zweck ab. Ein Gutachten als neutraler Gutachter beruht auf einer vollumfänglichen Plausibilitätsbeurteilung und eignet sich besonders für Streitfälle und Dritte. Eine Stellungnahme als neutraler Sachverständiger kommt in Betracht, wenn eine vollumfängliche Beurteilung nicht möglich oder nicht nötig ist. Eine Wertberechnung als Berater unterstützt Sie, etwa als Vorbereitung für Kaufpreisverhandlungen. Welche Funktion passt, klären wir in der Ersteinschätzung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel die Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre, eine aktuelle BWA, eine Unternehmensplanung (falls vorhanden) und den Gesellschaftsvertrag. Bei Start-ups zusätzlich Cap Table und Beteiligungsverträge. Fehlt eine Planung, erarbeiten wir sie gemeinsam.
Arbeiten Sie nur in Köln?
Nein. Die Kanzlei sitzt in Köln, Bewertungen begleiten wir bundesweit. Gespräche finden vor Ort oder per Video statt.
Klären Sie zuerst, welche Bewertung Sie brauchen
In der kostenlosen Ersteinschätzung besprechen wir Anlass, Stichtag und Umfang. Sie entscheiden danach, ob und wie es weitergeht.